Damit wir Hebammen Videoleistungen mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen wir ein zertifiziertes Videokonferenztool verwenden.
Die Onlinekurse finden daher über webprax eine zertifizierte, vom GKV-Spitzenverband, des KBVs und BfDI genehmigten Videokonferenzplattform statt.
Du benötigst für den Onlinekurs einen Internetzugang und ein internetfähiges Gerät mit möglichst großem Bildschirm.
Da auf Grund der verschlüsselten Verbindungen viel Rechenleistung erforderlich ist, wird die Verwendung eines Notebooks, wahlweise eines PCs empfohlen.
Für die Videokurse ist eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 5120 Kbps bzw. 5 Mbps, sowohl im Upload als auch im Download erforderlich. Hier gilt die reelle Geschwindigkeit und nicht die beauftragte Geschwindigkeit.
Die reele Geschwindigkeit kann getestet werden unter www.speedtest.net
Es ist eine Voraussetzung für die Buchung einer Online Leistungen, dass die Kamera die komplette Zeit eingeschaltet ist. Die Krankenkasse zahlt bei Kassenleistungen sowieso nur, wenn die Kamera die komplette an ist.
Während des Personaltrainings ist es sinnvoll die Kamera so einzustellen, dass ich Dich gut sehen kann. Nur so kann ich gewährleisten, dass Du die Übungen richtig machst, Du Dir nicht schadest und Dich ggf. korrigieren.
Für einige Leistungen ist es notwendig einen Anamnesebogen und einen eigenen Behandlungsvertrrag auszufüllen. Diesen findest Du unter dem entsprechenden Menüpunkt auf der Seite.
Weitere Informationen erhältst Du unter dem Menüpunkt der entsprechenden Leistung
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